AKTUELLE MELDEPFLICHTEN ZUM TRANSPARENZREGISTER UND BEVORSTEHENDE ÄNDERUNGEN DURCH DIE EU-GELDWÄSCHEVERORDNUNG
Zum 1. August 2021 wurde das Transparenzregister durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG Gw) neu strukturiert. In diesem Zuge wurde die sog. Mitteilungsfiktion für die Meldung von wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen zum Transparenzregister gestrichen, wodurch zahlreiche Unternehmen zur Vornahme von Eintragungen veranlasst sind. Die gesetzlich eingeräumten Übergangsfristen zur Umsetzung laufen dieses Jahr ab. Welche Eintragungen vorzunehmen sind, soll in diesem Beitrag erläutert werden. Außerdem wird ein Ausblick auf bevorstehende Änderungen der geldwäscherechtlichen Transparenzpflichten aufgrund europäischer Gesetzgebungsvorhaben gegeben.
