OPTIONSMODELL FÜR PERSONENHANDELSGESELLSCHAFTEN IN PLANUNG
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts sollen die derzeit bestehenden Unterschiede bei der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften beseitigt werden. Zentraler Bestandteil des Gesetzesentwurfs ist die Einführung eines sog. Optionsmodells, das zukünftig für Personenhandelsgesellschaften die Möglichkeit eröffnen soll, auf Antrag ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden. Dieser Newsletterbeitrag zeigt die zentralen Eckpunkte des geplanten Optionsmodells auf und enthält darüber hinaus eine erste Einschätzung, in welchen Konstellationen der Wechsel des Besteuerungssystems von Vorteil sein kann.