Einträge von Ester Hahn

MITTEILUNGSPFLICHTEN BEI GRENZÜBERSCHREITENDEN STEUERGESTALTUNGEN – UMSETZUNG DER „DAC 6“

Seit dem 1. Juli 2020 gelten in Deutschland besondere Mitteilungspflichten für sog. grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Sie sind das Ergebnis der Umsetzung der europäischen Richtlinie „DAC 6“. Grenzüberschreitende Steuergestaltungen sind mit einer Frist von 30 Tagen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, ansonsten drohen Geldbußen. Die Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten werden die offengelegten Informationen im Rahmen eines automatisierten Verfahrens untereinander austauschen.

KEINE ERBSCHAFTSSTEUERBEFREIUNG FÜR EIN GRUNDBUCHRECHTLICH SELBSTÄNDIGES, UNBEBAUTES GRUNDSTÜCK NEBEN DEM FAMILIENHEIM

Das Finanzgericht München hat mit Urteil vom 5.4.2018 entschieden, dass die Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheime nicht für ein grundbuchrechtlich selbständiges, an das Familienheim angrenzendes, unbebautes Grundstück gilt, selbst wenn die beiden Grundstücke eine wirtschaftliche Einheit bilden. Die Revisionsentscheidung des BFH steht aus.

DIE PLATFORM TO BUSINESS VERORDNUNG

Die sogenannte Platform to Business Verordnung (kurz „P2B-Verordnung“) stellt erstmalig Regeln auf, um in Anbetracht der stetig zunehmenden Macht von Plattformbetreibern im Internet („Plattformbetreiber“) ein gewisses Gleichgewicht herzustellen. Für einige Situationen und Probleme, die sich in der Vergangenheit als besonders kritisch für die Unternehmen erwiesen haben, versucht der Verordnungsgeber die Plattformbetreiber zu mehr Fairness anzuhalten. Die Zukunft wird zeigen, wie effektiv diese Verordnung tatsächlich sein wird.

ENTWURF EINES GESETZES ZUR EINFÜHRUNG VON ELEKTRONISCHEN WERTPAPIEREN

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren vorgestellt (eWpG-E). Dieses ermöglicht die Ersetzung von Wertpapierurkunden durch eine Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister. Auf Kryptotechnologie (z.B. Blockchain) basierende Wertpapiere behandelt der Entwurf als Unterfall elektronischer Wertpapiere. Kryptowertpapiere sollen künftig über dezentrale Kryptowertpapierregister ohne Einschaltung von Intermediären begeben und verwaltet werden können.

BETRIEBSÜBERGANG – ANTEILIGER ÜBERGANG EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES AUF MEHRERE ERWERBER?

Bei der Übertragung von Betrieben oder Betriebsteilen kommt es regelmäßig zum „automatischen“ Übergang bestehender Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber. Der Übergang von Arbeitsverhältnissen anlässlich eines Betriebsübergangs ist von großer praktischer Relevanz und immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Im Einzelfall können sich schwierige Fragen hinsichtlich der Zuordnung bestehender Arbeitsverhältnisse stellen. Der Europäische Gerichtshof („EuGH“) hat nun entschieden, dass auch der anteilige Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf mehrere Erwerber grundsätzlich möglich ist.

STEUERLICHE MASSNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG IN DER CORONA-KRISE

Zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber nun das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz auf den Weg gebracht. Im Folgenden werden die Maßnahmen der Corona-Steuerhilfegesetze, die zu einer kurzfristigen liquiditätsmäßigen Entlastung der Steuerpflichtigen führen, sowie Neuerungen auf dem Gebiet der Unternehmensbesteuerung (Umstrukturierungen und internationales Steuerrecht) erläutert.

KURZARBEIT – SINNVOLLE ERGÄNZUNG VON BESTEHENDEN ARBEITSVERTRÄGEN

In Zeiten der Covid-19-Pandemie stellt Kurzarbeit ein wichtiges Instrument zur Linderung der negativen wirtschaftlichen Folgen für alle Beteiligten dar. Die Arbeitsvertragsparteien können für die Einführung und Gestaltung der Kurzarbeit in den zwischen ihnen abgeschlossenen Verträgen Vorsorge treffen. Vor diesem Hintergrund ist es allen Unternehmen zu empfehlen, ihre aktuellen Muster daraufhin zu überprüfen, ob sie dort ausreichende Bestimmungen vorgesehen haben und darüber hinaus zu versuchen, bestehende Arbeitsverträge zu ergänzen.