MITTEILUNGSPFLICHTEN BEI GRENZÜBERSCHREITENDEN STEUERGESTALTUNGEN – UMSETZUNG DER „DAC 6“
Seit dem 1. Juli 2020 gelten in Deutschland besondere Mitteilungspflichten für sog. grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Sie sind das Ergebnis der Umsetzung der europäischen Richtlinie „DAC 6“. Grenzüberschreitende Steuergestaltungen sind mit einer Frist von 30 Tagen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, ansonsten drohen Geldbußen. Die Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten werden die offengelegten Informationen im Rahmen eines automatisierten Verfahrens untereinander austauschen.