Über Ester Hahn
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Einträge von Ester Hahn
VOM MAURACHER ENTWURF ZUM REGIERUNGSENTWURF – NÄCHSTER SCHRITT ZUR MODERNISIERUNG DES PERSONENGESELLSCHAFTSRECHTSv
/in 2021 Q1In unserem Newsletter-Beitrag vom 30. Juni 2020 haben wir die wesentlichen Eckpunkte des sog. Mauracher Entwurfs zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgestellt. Auf dieser Grundlage ist am 20. Januar 2021 der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) veröffentlicht und damit ein weiterer wichtiger Schritt hin zur sicherlich bedeutendsten Reform des Personengesellschaftsrechts seit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches begangen worden. Dieser Beitrag stellt den Regierungsentwurf in seinen Grundzügen dar und zeigt den Handlungsbedarf auf, der sich in der Praxis bei erfolgreichem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ergeben wird.
EUROPA ALS DIGITALISIERUNGSMOTOR FÜR DEUTSCHES NEULAND? HERAUSFORDERUNGEN DER VEREINBARKEIT DER EUROPÄISCHEN DIGIRL MIT DEM DEUTSCHEN GESELLSCHAFTS- UND REGISTERRECHT
/in 2021 Q1Am 10.02.2021 hat die Bundesregierung einen Regierungsentwurf zur Umsetzung der europäischen Digitalisierungsrichtlinie vorgelegt. Die Digitalisierungsrichtlinie ist Teil des 2019 verabschiedeten Reformpakets „Company Law Package“ für die europäische Gesellschaftsrechtrichtlinie aus dem Jahr 2017. Gegenstand des Entwurfs ist insbesondere die Möglichkeit zur Online-Gründung von GmbHs sowie die Digitalisierung und Verbesserung verschiedener Registerangelegenheiten.
REFORM DES GEMEINNÜTZIGKEITSRECHTS
/in 2021 Q1Durch das Jahressteuergesetz 2020 hat das Gemeinnützigkeitsrecht einige wichtige Änderungen erfahren. Die Reformmaßnahmen haben insbesondere für gemeinnützige Kooperationen und Konzernstrukturen deutliche Erleichterungen zur Folge. Auch besteht für gemeinnützige Servicegesellschaften mehr Rechtssicherheit. Dieser Newsletterbeitrag befasst sich mit den zentralen Reformmaßnahmen und zeigt deren praktische Relevanz auf.
STEUERERLEICHTERUNGEN FÜR MITARBEITERBETEILIGUNGEN BEI STARTUPS
/in 2021 Q1Die Bundesregierung hat am 20.1.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoG) beschlossen, in dem auch Steuererleichterungen für Mitarbeiterbeteiligungen bei Startups vorgesehen sind.