SIE IST DA – DIE LANG ERWARTETE GRUNDERWERBSTEUERREFORM!
Im unserem Newsletter 2019 | Q2 hatten wir bereits über die geplante Grunderwerbsteuerreform berichtet, mit der als missbräuchlich infizierte Gestaltungen im Rahmen der Veräußerung von Geschäftsanteilen künftig verhindert werden sollen. Das Gesetzgebungsverfahren lag seitdem auf Eis. Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat dem Gesetz nunmehr jedoch zugestimmt, so dass es am 17. Mai 2021 verkündet wurde. Die Änderungen treten am 1. Juli 2021 in Kraft.
