VERSCHÄRFUNG DER REGELUNGEN ZUR PRÜFMÖGLICHKEIT AUSLÄNDISCHER INVESTITIONEN IN DEUTSCHLAND
Die Bundesregierung hat mit Wirkung zum 18. Juli 2017 die Regelungen zur Prüfung des vollständigen oder teilweisen Erwerbs deutscher Unternehmen durch ausländische Investoren verschärft. Die Prüfungskriterien bleiben zwar vorerst, ob eine Übernahme oder ein Beteiligungserwerb wesentliche Sicherheitsinteressen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Die Auslegung dieser unbestimmten Begriffe unterliegt aber dem […]
