BGH ZU FESTSTELLUNG DER ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT: PASSIVA II SIND ZU BERÜCKSICHTIGEN
Der BGH hat entschieden, dass bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit auch die innerhalb des Dreiwochenzeitraums nach dem Stichtag fällig werdenden Verbindlichkeiten (Passiva II) zu berücksichtigen sind. Ferner konkretisiert die Entscheidung die erheblichen Beweis- und Darlegungsanforderungen für den GmbH-Geschäftsführer, der durch den Insolvenzverwalter wegen der Veranlassung von Zahlungen nach Insolvenzreife in Anspruch genommen wird.
