ÄNDERUNGEN BEI DER IMMOBILIENBEWERTUNG FÜR ZWECKE DER ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER
Durch das Jahressteuergesetz 2022 sollen die Verfahren zur Bewertung von inländischem Grundbesitz angepasst werden, was zu deutlich höheren Immobilienwerten führen kann. Vor allem Immobilienschenkungen zwischen nahen Angehörigen werden hiervon betroffen sein. Ab 1. Januar 2023 ist in vielen Fällen mit höheren Schenkungsteuerbelastungen zu rechnen. Ob jedoch noch kurz vor dem Jahreswechsel Handlungsbedarf besteht, hängt von der Art und der Lage der Immobilie sowie den verfügbaren Marktdaten des örtlichen Gutachterausschusses ab.