PFLICHT ZUR ARBEITSZEITERFASSUNG – BUNDESARBEITSGERICHT VERÖFFENTLICHT ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Entscheidungsgründe zu seinem Beschluss vom 12.09.2022 (1 ABR 22/21) betreffend die Pflicht der Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung veröffentlicht. Zur hiernach ab sofort bestehenden Verpflichtung des Arbeitgebers, die Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer zu erfassen, sind noch nicht alle Einzelheiten geklärt. Offen ist, ob der Gesetzgeber tatsächlich, wie das Bundesarbeitsministerium plant, Regelungen verabschieden wird.