Einträge von Ester Hahn

VORSICHT: INSOLVENZANFECHTBARKEIT BEI DER STUNDUNG VON FORDERUNGEN AUS AUSTAUSCHVERTRÄGEN IM KONZERNVERHÄLTNIS

Der Insolvenzsenat des BGH hat in einem jüngst veröffentlichten Urteil (Versäumnisurteil v. 11.7.2019 – IX ZR 210/19) die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit der in vielen Konzernen durchaus häufiger vorkommenden Praxis der Stundung von Forderungen aus konzerninternen Austauschverträgen bejaht, was mit Blick auf die weitreichende insolvenzrechtliche Folge der Rückzahlung in die Insolvenzmasse größte Beachtung insbesondere in Zeiten des konjunkturellen Abschwungs bedarf.

NICHT OHNE MEINE TOCHTER! ZUR GESTALTUNG VON NACHFOLGEKLAUSELN IN (PERSONEN-)GESELLSCHAFTSVERTRÄGEN

In seiner Entscheidung vom 24.1.2019 hat der OGH Wien erstmals festgestellt, dass sog. Geschlechterklauseln in Gesellschaftsverträgen von Personenhandelsgesellschaften wegen Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich gewährleistete Gleichbehandlungsgebot sittenwidrig und damit nichtig sind. Der zum österreichischen Recht ergangenen Entscheidung wird Signalwirkung für das deutsche Gesellschaftsrecht zugesprochen. Vor diesem Hintergrund sollten Regelungen zur Unternehmensnachfolge kritisch geprüft und ggfs. angepasst werden.

REFERENTENENTWURF ZUM VERBANDSSANKTIONENGESETZ – DAS STRAFGESETZBUCH FÜR UNTERNEHMER?

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat unter der Bezeichnung „Verbandssanktionengesetz“ den Referentenentwurf zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität vorgestellt. Sollte die große Koalition diesen Entwurf in geplanter Form im Gesetzgebungsverfahren durchsetzen, steht die Praxis vor weitreichenden Herausforderungen. Es ist daher ratsam, sich schon jetzt mit den geplanten Umstellungen vertraut zu machen.

DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX 2019 – DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK

Bereits im Mai 2019 hatte die Regierungskommission eine neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex 2019“) beschlossen. In Kraft getreten ist der Kodex 2019 bisher jedoch nicht, weil die Regierungskommission zunächst das Inkrafttreten des ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie) abwarten wollte. Bundestag und Bundesrat haben nun am 14./19. November 2019 das ARUG II verabschiedet. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten, so dass in Kürze auch mit dem Inkrafttreten des Kodex 2019 zu rechnen ist. Das Regelwerk mit Empfehlungen für die Führung börsennotierter deutscher Unternehmen wurde grundlegend überarbeitet und erhält eine vollständig neue Struktur und Systematik. Ein Überblick der wichtigsten Neuerungen und Änderungen.

AUSFALL VON GESELLSCHAFTERDARLEHEN – STEUERRELEVANT ODER NICHT?

Die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Gesellschafterdarlehen hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Während der BFH zunächst bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von einer Teilabzugsfähigkeit solcher Verluste im Wege der Berücksichtigung als nachträgliche Anschaffungskosten ausging, hat er im Jahr 2017 mit zwei Urteilen den vollständige Abzug bei den Kapitaleinkünften zugelassen. Dies möchte der Gesetzgeber nunmehr ändern. Gut für den Steuerpflichtigen ist, dass der BFH für einige mit Gesellschafterdarlehen zusammenhängende Gestaltungen grünes Licht gegeben hat.

GRUNDSÄTZE DES FEHLERHAFTEN ARBEITSVERHÄLTNISSES AUF DEN ANSTELLUNGSVERTRAG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERS ANWENDBAR

Bereits die letzte Newsletter-Ausgabe 2019 | Q3 hatte zwei höchstrichterliche Entscheidungen zur Anstellung des Fremdgeschäftsführers einer GmbH zum Gegenstand. Dieser Beitrag ergänzt den Themenkomplex, denn mit Urteil vom 20. August 2019 – II ZR 121/16 – hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn der Anstellungsvertrag mit einem GmbH Geschäftsführer nicht wirksam zustande gekommen ist.

SINNVOLLE REGELUNGEN IM UNTERNEHMERTESTAMENT

Die Sicherung des Erhalts des Unternehmens, die Wahrung des Familienfriedens und die wirtschaftliche Absicherung sämtlicher Familienmitglieder – um diese Ziele zu erreichen, sollte sich ein Unternehmer frühzeitig mit Nachfolgeregelungen beschäftigen und sich nicht auf das gesetzliche Erbrecht verlassen. Schon bei der Abfassung von Gesellschaftsverträgen und dann auch bei der Abfassung der letztwilligen Verfügung gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, von denen einige wichtige im Folgenden erläutert werden.

POOLVEREINBARUNGEN – WIE MAN DIE ERBSCHAFTSTEUERLICHE 25 %-HÜRDE KNACKT!

Anteile an Kapitalgesellschaften, ausgenommen Drittlandsbeteiligungen, sind für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer begünstigt, wenn der Erblasser oder Schenker unmittelbar zu mehr als 25 % am Nennkapital dieser Gesellschaft beteiligt war. Die 25 %-Grenze gilt auch für die Frage, ob sog. Verwaltungsvermögen vorliegt. Poolvereinbarungen ermöglichen es, die erforderliche Quote zu erreichen. Was es hierbei zu beachten gilt, stellt der BFH aktuell klar.