GEPLANTE GRUNDERWERBSTEUERREFORM – ENDLICH WIRD ES KONKRET!
Bereits in unserem Newsletter 2018 | Q3 hatten wir über die geplante Grunderwerbsteuerreform, mit der künftig „Schlupflöcher“ für als missbräuchlich identifizierte Gestaltungen im Rahmen der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen „gestopft“ werden sollen, informiert. Zentrale Punkte der Reform sind die Absenkung der Schwellenwerte, die Verlängerung der Behaltensfristen sowie die Schaffung eines neuen Besteuerungstatbestandes für Anteilsübertragungen bei Kapitalgesellschaften. Die Reformpläne haben in der Transaktionspraxis für erhebliche Unsicherheiten gesorgt, nicht zuletzt deshalb, weil viel über eine rückwirkende Anwendung der neuen Vorschriften spekuliert wurde. Mittlerweile liegt ein erster Gesetzesentwurf vor.