Einträge von Ester Hahn

MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG UND STÖRUNG DER GESCHÄFTSGRUNDLAGE BEIM UNTERNEHMENSKAUF – ERFORDERNIS DES AUSSCHLUSSES VON § 313 BGB IM SPA?

Unternehmenskaufverträge enthalten in der Regel einen – im Einzelnen ausverhandelten, mehr oder weniger umfangreichen – Katalog von Garantieerklärungen des Verkäufers verbunden mit Vereinbarungen über die Rechtsfolgen im Falle der Unrichtigkeit einer Garantieerklärung. Die grundsätzlich daneben bestehende gesetzliche Haftung des Verkäufers wird üblicherweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen ausgeschlossen. Dass auf die Ausgestaltung des vertraglichen Haftungsausschlusses – insbesondere seine Reichweite – ein besonderes Augenmerk zu legen ist, zeigt eine Entscheidung des BGH vom 26. September 2018 (VIII ZR 187/17).

GESCHÄFTSVERTEILUNG IN DER GMBH-GESCHÄFTSFÜHRUNG

Die Geschäftsführer einer GmbH dürfen grundsätzlich eine Geschäfts- bzw. Ressortverteilung untereinander vornehmen. Die Anforderungen an die Zulässigkeit einer solche Geschäftsverteilung zwischen mehreren Geschäftsführern einer GmbH und der damit einhergehenden Pflichten eines jeden Geschäftsführers hat der BGH kürzlich in seinem Urteil vom 6. November 2018 (II ZR 11/17) konkretisiert. Der Entscheidung lag die Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife der Gesellschaft zu Grunde.

HOFFNUNGSVOLLER ANFANG FÜR DEN VERLUSTABZUG BEI KÖRPERSCHAFTEN

Mit Beschluss vom 29. März 2017 hat das BVerfG entschieden, dass der quotale Verlustuntergang gem. § 8c Abs. 1 S. 1 KStG a.F. verfassungswidrig ist und den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu treffen, die den Verfassungsverstoß rückwirkend zum 1. Januar 2008 beseitigt. Der Gesetzgeber setzte dies um, indem mit dem „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vom 11. Dezember 2018 („UStAVermG“; auch unter seiner ursprünglichen Bezeichnung „Jahressteuergesetz 2018“ bekannt) die Regelung zum quotalen Verlustuntergang rückwirkend zum 1. Januar 2008 ersatzlos gestrichen wurde.

KEIN BEIHILFECHARAKTER DER STEUERBEGÜNSTIGUNG NACH § 6A GRESTG

Endlich hat der EuGH mit Urteil vom 19. Dezember 2018 zur grunderwerbsteuerlichen „Konzernklausel“ Klarheit geschaffen: bei der Steuervergünstigung nach § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) handelt es sich um keine unzulässige Beilhilfe i.S.v. Art. 107 AEUV, da mit dieser Steuervergünstigung kein selektiver Vorteil verbunden ist.

KEIN VERFALL VON URLAUBSANSPRÜCHEN OHNE KORREKTE BELEHRUNG DURCH DEN ARBEITGEBER – BUNDESARBEITSGERICHT SETZT VORGABEN DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFS IM DEUTSCHEN URLAUBSRECHT UM

Mit Urteil vom 19. Februar 2019 (9 AZR 541/15) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub in der Regel nur dann am Ende eines Kalenderjahres erlischt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über dessen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Hierdurch setzt das BAG die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs um, wodurch die Verfallregelung in § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz in seiner gegenwärtigen Form nicht länger zur Anwendung kommt.

QUO VADIS, LIMITED? – AUSWIRKUNGEN DES BREXIT FÜR LIMITED-GESELLSCHAFTEN MIT VERWALTUNGSSITZ IN DEUTSCHLAND

Am 29.03.2019 endet die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der EU. Dies hat zur Folge, dass Unternehmen in der Rechtsform der Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland ihre Niederlassungsfreiheit verlieren und in Deutschland, vorbehaltlich einer Übergangsfrist nach dem neuen „EU-Austrittsabkommen“, nicht mehr als solche anerkannt werden. Die Bundesregierung sowie das Bundesministerium für Finanzen reagieren hierauf mit zwei Gesetzesvorhaben, die den betroffenen Unternehmen den Übergang in eine andere Rechtsform erleichtern sollen.

HAFTUNGSLÜCKE BEI D&O-VERSICHERUNGEN – ERGÄNZUNG DER BEDINGUNGEN ERFORDERLICH!

Mit Urteil vom 20. Juli 2018 hat der IV. Senat des OLG Düsseldorf entschieden: Für Zahlungen, die ein Geschäftsführer nach Eintritt der Insolvenzreife erbringt und für die er aus § 64 GmbHG in Anspruch genommen wird, besteht keine Deckung durch die D&O-Versicherung. Die Konsequenzen dieses Urteils zeigt der folgende Beitrag auf.

GERICHTSSTANDSKLAUSELN UND ANWENDBARES RECHT IN UNTERNEHMENSTRANSAKTIONEN

Sobald sich zwei Vertragspartner in unterschiedlichen Staaten befinden, sollte der Vertrag Regelungen zum anwendbaren Recht und zum Gerichtsstand enthalten. Am Beispiel einer Unternehmenstransaktion durchleuchtet der nachfolgende Beitrag die durch das Fehlen derartiger Regelungen entstehenden Risiken und stellt dar, worauf bei der Ausgestaltung solcher Vereinbarungen zu achten ist.

EINZIEHUNG VON GMBH-GESCHÄFTSANTEILEN – URTEIL DES BGH NACH 18 JAHREN!

Soll ein GmbH-Geschäftsanteil gegen den Willen des Betroffenen eingezogen werden, sind bereits in der Satzung, aber auch bei Abfassen des Einziehungsbeschlusses wichtige Weichen zu stellen. Der BGH hat in seinem Urteil vom 26. Juni 2018 die Nichtigkeit eines Einziehungsbeschlusses vom 26. Juni 2000 festgestellt – die getroffenen Feststellungen sind über den Einzelfall hinaus von erheblicher Bedeutung für die Beratungspraxis.