KURZARBEIT – SINNVOLLE ERGÄNZUNG VON BESTEHENDEN ARBEITSVERTRÄGEN
In Zeiten der Covid-19-Pandemie stellt Kurzarbeit ein wichtiges Instrument zur Linderung der negativen wirtschaftlichen Folgen für alle Beteiligten dar. Die Arbeitsvertragsparteien können für die Einführung und Gestaltung der Kurzarbeit in den zwischen ihnen abgeschlossenen Verträgen Vorsorge treffen. Vor diesem Hintergrund ist es allen Unternehmen zu empfehlen, ihre aktuellen Muster daraufhin zu überprüfen, ob sie dort ausreichende Bestimmungen vorgesehen haben und darüber hinaus zu versuchen, bestehende Arbeitsverträge zu ergänzen.
