Einträge von Ester Hahn

NEUE REGELUNGEN ZUM GEHEIMNISSCHUTZ

Am 8. Juni 2016 hat die Europäische Union die Richtlinie zum Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (Geheimnisschutz-Richtlinie) beschlossen. Auch wenn die Umsetzung des deutschen Gesetzgebers noch nicht abgeschlossen ist, deutet sich bereits jetzt an, was Unternehmen in Zukunft zum Schutz von Geschäftsinformationen beachten müssen.

GEPLANTE ANZEIGEPFLICHT BEI STEUERGESTALTUNGEN

Der aus den Wirtschafts- und Finanzministern bestehende ECOFIN-Rat hat am 25. Mai 2018 die Richtlinie (EU) 2018/822 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige Gestaltungen verabschiedet. Durch diese soll eine Verpflichtung zur Meldung potenziell aggressiver Steuergestaltungen geschaffen werden. Die Richtlinie muss bis zum 31.12.2019 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Anzeigepflicht tritt am 01.07.2020 in Kraft.

SANIERUNGSKLAUSEL – EUGH ERKLÄRT BEIHILFEBESCHLUSS FÜR NICHTIG

Ein Anteilseignerwechsel kann zu einem quotalen oder vollständigen Untergang der vorhandenen Verluste einer Gesellschaft führen. Dies soll jedoch nicht gelten, wenn der Beteiligungserwerb mit dem Ziel der Unternehmenssanierung erfolgt. In dieser sog. Sanierungsklausel sah die EU-Kommission jedoch bis dato eine staatliche Beihilfe. Erst nachdem jüngst der EuGH diesen Beihilfebeschluss für nichtig erklärt hat, kann die Sanierungsklausel wieder angewendet werden.

GRUNDERWERBSTEUERREFORM IN BEZUG AUF „SHARE DEALS“

Die Länder Hessen, NRW und Schleswig-Holstein haben am 8. September 2016 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Reform der Grunderwerbsteuer beschlossen. Ziel ist es, „Schlupflöcher“ für als missbräuchlich identifizierte Gestaltungen im Rahmen der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, die (hauptsächlich) Grundstücke im Vermögen haben, zu „stopfen“. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat am 21. Juni 2018 ein Arbeitspapier mit den Eckpunkten einer gesetzlichen Neuregelung vorgestellt.

KEINE PROZESSFÜHRUNGSBEFUGNIS DER KOMMANDITISTIN EINER GMBH & CO. KG GEGEN DEN FREMDGESCHÄFTSFÜHRER DER KOMPLEMENTÄR-GMBH

Nach ständiger Rechtsprechung des BGH können Gesellschafter bestimmte Ansprüche der Gesellschaft gegen einen Mitgesellschafter als Prozessführer im Wege der „actio pro socio“ geltend machen. Bislang umstritten war jedoch, ob auch dem Kommanditisten einer GmbH & Co. KG für Ansprüche der KG gegen den Fremdgeschäftsführer ihrer Komplementär-GmbH ein solches Recht zusteht. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 19.12.2017 (II ZR 255/16) dies abgelehnt.

DER AUSKUNFTSANSPRUCH NACH DEM ENTGELTTRANSPARENZGESETZ

Seit dem 6. Januar 2018 können Beschäftigte nach dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) von ihrem Arbeitgeber Auskunft über das Entgelt von Kolleginnen oder Kollegen des jeweils anderen Geschlechts mit einer gleichen oder gleichwertigen Tätigkeit verlangen. Worauf muss man achten und wie kann der bürokratische Aufwand gering gehalten werden?

DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT HAT ENTSCHIEDEN: DIE EINSCHRÄNKUNG DER „ZUVOR-BESCHÄFTIGUNG“ DURCH DAS BUNDESARBEITSGERICHT IST NICHT MIT DEM GRUNDGESETZ VEREINBAR

Die jahrelange Kritik der Landesarbeitsgerichte und der Literatur an der Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigt ihre Wirkung: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kippte am 6. Juni 2018 die bisherige Rechtsprechung des BAG zum Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundlosen Befristungen und hinterlässt Rechtsunsicherheit. Die vom BAG entwickelte und angewendete Dreijahresgrenze widerspricht dem Grundgesetz, so das BVerfG.

DAUERBRENNER: HOLDINGGESELLSCHAFTEN UND VORSTEUERABZUG

Kaum ein Thema wird derzeit in steuerlichen Betriebsprüfungen so intensiv betrachtet, wie die Vorsteuerabzugsberechtigung bei Holdinggesellschaften. Was es hierbei zu beachten gilt und welche Gestaltungsmöglichkeiten sich für die betroffenen Unternehmen u.U. ergeben, stellt der nachfolgende Beitrag dar.

KEINE EINTRAGUNG DER GBR BEI FORMWECHSEL EINER GMBH

Wird eine GmbH zu einer GbR umgewandelt, stellt sich die Frage, ob die GbR und ihre Gesellschafter in das Handelsregister der GmbH einzutragen sind. In der Praxis sind entsprechende Eintragungen bislang immer wieder erfolgt, der BGH verneinte jedoch nun deren Notwendigkeit. In demselben Verfahren hatte er außerdem darüber zu entscheiden, welche Haftungsfolgen aus einer erfolgten und ggf. fehlerhaften Eintragung entstehen.