Einträge von Ester Hahn

DER ENDGÜLTIGE AUSFALL EINES GESELLSCHAFTERDARLEHENS IST ALS VERLUST BEI EINKÜNFTEN AUS KAPITALVERMÖGEN ZU BERÜCKSICHTIGEN – DAS SOLLTEN GESELLSCHAFTER ZUKÜNFTIG BEACHTEN

Der BFH hat eine interessante Folgeentscheidung (VIII R 13/15) zu unserem Beitrag in Q4 zum BFH-Urteil – IX R 36/15 getroffen: Der endgültige Ausfall eines Darlehens führt demnach zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust, der bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen ist. Es ist davon auszugehen, dass dies auch für Gesellschafterdarlehen gilt und ein Gesellschafter kann dabei sogar von einer höheren steuerlichen Anerkennung profitieren, als bei einer Berücksichtigung als nachträgliche Anschaffungskosten.

GILT FÜR GESCHÄFTSFÜHRER DAS ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGSGESETZ?

Nach einhelliger Auffassung der Literatur zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind dessen Vorschriften nicht auf Geschäftsführer anwendbar. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat jüngst entschieden, dass ein Geschäftsführer infolge einer nach dem AÜG unerlaubten Überlassung rentenversicherungspflichtig sei. Es stellt sich daher die Frage, ob und in welchem Umfang die Beschäftigung von Geschäftsführern doch unter das AÜG fallen kann.

GEWÄHRUNG VON UPSTREAM-SICHERHEITEN – DAS SOLLTEN GESCHÄFTSFÜHRER BEACHTEN

<p>Der BGH hat in zwei Entscheidungen zur Zulässigkeit der Bestellung von Sicherheiten, die Gesellschaften zugunsten ihrer Gesellschafter bestellen, und zu den sog. Kapitalerhaltungsregeln in der Aktiengesellschaft und der GmbH Stellung genommen. Die Kapitalerhaltungsregeln haben eine „indirekte“ Wirkung auf Finanzierungen in Konzernsachverhalten, weil die Verletzung zur (persönlichen) Haftung von abhängigen Geschäftsleitern führen kann. Die Praxis behilft […]

VERLUST DER PARTEI- UND PROZESSFÄHIGKEIT EINER IN DEUTSCHLAND VERKLAGTEN LIMITED

Der BGH hat mit Beschluss vom 19.01.2017 – VII ZR 112/14 eine im Inland verklagte Limited, die während des laufenden Zivilverfahrens in ihrem Gründungsstaat England aus dem Gesellschaftsregister gelöscht wurde, für partei- und prozessunfähig erklärt. Der Beschluss gibt auch Anlass sich mit dem Schicksal der Gesellschaftsform der Limited und möglichen gesellschafts- sowie steuerrechtliche Konsequenzen nach […]

COMPLIANCE-KLAUSELN IN DER LIEFERKETTE

Compliance-Klauseln sind heute fester Bestandteil vieler (Rahmen-)Lieferverträge zwischen Unternehmen. Bei Einführung in die Vertragsverhandlungen sind die Klauseln häufig extrem einseitig ausgestaltet und bergen hohe Risiken für den Klauseladressaten. Der nachfolgende Beitrag zeigt Ansatzpunkte und Argumente auf, mit denen eine sachgerechte Einschränkung einer Compliance-Klausel erreicht werden kann.

ARBEITSLOHN? – NEUE RECHTSPRECHUNG ZU MANAGEMENT-BETEILIGUNGSPROGRAMMEN

Management-Beteiligungsprogramme stehen seit jeher im Fokus der Finanzverwaltung, weil bei diesen eine Abgrenzung zwischen voll steuerpflichtigem Arbeitslohn und tarifbegünstigen Beteiligungserträgen vorzunehmen ist. Insbesondere sog. Leaver-Regelungen hat die Finanzverwaltung bisher regelmäßig als entscheidendes Indiz für das Vorliegen von Arbeitslohn gewertet. Diese Ansicht teilt der BFH jedoch nicht.

AKTIENRECHTLICHE SONDERPRÜFUNG IN DER PUBLIKUMS-PERSONENGESELLSCHAFT?

Der BGH hat in den letzten Jahrzehnten die analoge Anwendbarkeit von Vorschriften des Kapitalgesellschaftsrechts auf Publikums-Personengesellschaften immer stärker ausgeweitet. Bislang nicht höchstrichterlich entschieden ist jedoch, ob das zunehmend populäre Instrument der aktienrechtlichen Sonderprüfung (§§ 142 ff. AktG) auch bei Publikums-Personengesellschaften entsprechend anwendbar ist. Das Landgericht Hamburg (411 HKO 31/15) hat dies nun abgelehnt.

NEUERUNGEN UND ÄNDERUNGEN IM WERKVERTRAGSRECHT

Werkverträge, die seit dem 1. Januar 2018 geschlossen werden, unterliegen geänderten Vorschriften. Insbesondere das speziell für Bauverträge geltende Recht wurde erheblich erweitert. Daneben wurden der „Bauträgervertrag“ sowie der „Architekten- und Ingenieursvertrag“ im BGB reglementiert. Jedoch betreffen Neuerungen bezüglich Abnahme, Abschlagszahlungen und außerordentliche Kündigung auch Unternehmen, die nicht in der Baubranche tätig sind.

IM REGELFALL KEINE BERÜCKSICHTIGUNG VON GESELLSCHAFTERDARLEHEN ALS NACHTRÄGLICHE ANSCHAFFUNGSKOSTEN IM RAHMEN DES § 17 ESTG

Mit Urteil vom 11. Juli 2017 – IX R 36/15 hat der BFH seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung von eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen von Gesellschaftern an ihre Gesellschaft als Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG grundlegend geändert. Finanzierungshilfen sind z.B. Gesellschafterdarlehen oder Bürgschaften. Sie werden bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts nach § 17 EStG grundsätzlich […]

SANIERUNGSERLASS – DOCH KEIN VERTRAUENSSCHUTZ IN SOG. ALTFÄLLEN

Der Große Senat des BFH hat mit Beschluss vom 28. November 2016, Az. GrS 1/15, den sog. Sanierungserlass für rechtswidrig erklärt. Der Gesetzgeber hat die Bedürfnisse für die Sanierung von Unternehmen anerkannt und eine neue gesetzliche Grundlage für die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen geschaffen (vgl. Beitrag in unserem Newsletter 2017 | Q3). Die Verwaltung wollte in […]