INVESTITIONSPRÜFUNG: ERFAHRUNGEN SEIT 2017 UND WEITERE VERSCHÄRFUNG IN 2019
Nach Ausdehnung der Prüfmöglichkeiten von ausländischen Investitionen in Deutschland im Juli 2017, hat das Bundeskabinett am 19. Dezember 2018 erneut eine weitere Ausdehnung der Investitionsprüfung beschlossen. Außerdem steht eine EU-weite Regelung kurz vor dem Abschluss.
