AUFKLÄRUNGSPFLICHTEN UND DUE DILIGENCE IM FOKUS DES BGH
Eine sog. Due Diligence-Prüfung dürfte im Zusammenhang mit Unternehmenskäufen und -verkäufen nicht (mehr) wegzudenken sein und hat sich schon lange zum Markstandard im Vorfeld von M&A-Transaktionen etabliert. Aber auch in anderen Bereichen des Rechts sind Due Diligence-Prüfungen regelmäßig anzutreffen – u.a. bei Immobilientransaktionen. Eine neuere Entscheidung des BGH beschäftigt sich mit den Aufklärungspflichten des Verkäufers, wenn er einen Datenraum zur Durchführung einer Due Diligence-Prüfung im Rahmen einer Immobilientransaktion anbietet. Aus dieser Entscheidung könnten sich auch Schlüsse für M&A-Transaktionen ableiten lassen.