Einträge von Ester Hahn

NEUE GRUNDERWERBSTEUERLICHE FALLSTRICKE BEI SHARE-DEAL TRANSAKTIONEN

Fallen bei einem Anteilskauf, sog. Share-Deal, Vertragsabschluss („Signing“) und Anteilsübergang („Closing“) zeitlich auseinander, liegen nach Ansicht der Finanzverwaltung zwei grunderwerbsteuerbare Vorgänge vor. Daher kann es bei ein und derselben Transaktion zu einer mehrfachen Festsetzung von Grunderwerbsteuer kommen. Mithilfe einer neu eingeführten Korrekturvorschrift lässt sich die drohende Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer vermeiden, aber nur dann, wenn sämtliche Erwerbsvorgänge dem Finanzamt angezeigt werden. Bei jedem Share-Deal ist daher sowohl bei Signing als auch bei Closing auf eine vollständige und fristgerechte Anzeigeerstattung zu achten.

honert berät Gesellschafter der TPG GRUPPE beim Verkauf an Alpina Partners sowie TPG GRUPPE beim Erwerb diverser Minderheitsbeteiligungen

ALPINA PARTNERS hat eine Mehrheitsbeteiligung an The Project Group Informationstechnologie GmbH erworben. honert hat den Verkauf der Anteile an eine von ALPINA PARTNERS mehrheitlich gehaltene Akquisitionsgesellschaft sowie die Rückbeteiligung der Verkäufer und weiterer Manager der Gruppe an der Akquisitionsgesellschaft beraten. Im Zuge der Transaktion wurden unter der Federführung von honert auch sechs Minderheitsbeteiligungen an Tochtergesellschaften […]

ENDLICH RECHTSSICHERHEIT BEI DER BEURKUNDUNGSPFLICHT VON WANDELDARLEHENSVERTRÄGEN?!

Wandeldarlehensverträge spielen vor allem im Bereich von Venture Capital-Finanzierungen eine wichtige Rolle – sei es ganz am Anfang als Teil der Frühphasenfinanzierung oder auch später in der Wachstumsphase, beispielsweise zur Zwischenfinanzierung zwischen zwei Finanzierungsrunden. In Praxis und Rechtsprechung umstritten sind die beim Abschluss von Wandeldarlehensverträgen, bei denen eine GmbH Darlehensnehmerin ist, zu berücksichtigenden Formerfordernisse. Eine aktuelle Entscheidung des OLG Zweibrücken könnte ein gewisses Maß an Rechtsicherheit schaffen.

FOLGEN VON NON-COMPLIANCE AUS UNTERNEHMENSSICHT

„If you think compliance is expensive, try non-compliance” – diese viel zitierte Aussage des ehemaligen US-Staatsanwalts Paul McNulty macht deutlich, weshalb es sich auch aus Unternehmenssicht lohnt, präventiv ein angemessenes Compliance System zu etablieren. Mit den unter Umständen fatalen rechtlichen Folgen der fehlenden Implementierung einer angemessenen Compliance befasst sich dieser Beitrag.

ÄNDERUNGEN BEI DER IMMOBILIENBEWERTUNG FÜR ZWECKE DER ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER

Durch das Jahressteuergesetz 2022 sollen die Verfahren zur Bewertung von inländischem Grundbesitz angepasst werden, was zu deutlich höheren Immobilienwerten führen kann. Vor allem Immobilienschenkungen zwischen nahen Angehörigen werden hiervon betroffen sein. Ab 1. Januar 2023 ist in vielen Fällen mit höheren Schenkungsteuerbelastungen zu rechnen. Ob jedoch noch kurz vor dem Jahreswechsel Handlungsbedarf besteht, hängt von der Art und der Lage der Immobilie sowie den verfügbaren Marktdaten des örtlichen Gutachterausschusses ab.

MIT EINEM NIEßBRAUCH BELASTETE GMBH-GESCHÄFTSANTEILE – RISIKO EINER MITTELBAREN VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNG UND GESTALTUNGEN

Nießbrauchsgestaltungen ermöglichen die Trennung von Substanz und Ertrag einer unternehmerischen Beteiligung. Dadurch lassen sich unterschiedliche ertragsteuerliche sowie erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Ziele erreichen. Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Februar 2022, Aktenzeichen: VIII R 29/18 zu einer mittelbaren verdeckten Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit nießbrauchsbelasteten GmbH-Geschäftsanteilen verdeutlicht exemplarisch die Fallstricke bei Gestaltungen mit Nießbrauch und damit die Notwendigkeit einer vorausschauenden Steuerplanung.

ÄNDERUNGEN IM STIFTUNGSRECHT – „UPDATE“ ODER BLOßE VEREINHEITLICHUNG?

Das bisher geltende Stiftungsrecht ist dringend reformbedürftig. Deutsche Stiftungen verfolgen fast ausschließlich gemeinnützige Zwecke und bestehen oftmals schon seit mehreren Hundert Jahren. In Deutschland existieren derzeit mehr als 23.000 Stiftungen. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den beschlossenen Änderungen im Stiftungsrecht mit besonderem Fokus auf die tatsächlichen Neuerungen, welche über eine bloße Vereinheitlichung hinausgehen.