NEUE GRUNDERWERBSTEUERLICHE FALLSTRICKE BEI SHARE-DEAL TRANSAKTIONEN
Fallen bei einem Anteilskauf, sog. Share-Deal, Vertragsabschluss („Signing“) und Anteilsübergang („Closing“) zeitlich auseinander, liegen nach Ansicht der Finanzverwaltung zwei grunderwerbsteuerbare Vorgänge vor. Daher kann es bei ein und derselben Transaktion zu einer mehrfachen Festsetzung von Grunderwerbsteuer kommen. Mithilfe einer neu eingeführten Korrekturvorschrift lässt sich die drohende Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer vermeiden, aber nur dann, wenn sämtliche Erwerbsvorgänge dem Finanzamt angezeigt werden. Bei jedem Share-Deal ist daher sowohl bei Signing als auch bei Closing auf eine vollständige und fristgerechte Anzeigeerstattung zu achten.