Einträge von Ester Hahn

honert berät Main Capital Partners beim Erwerb der Mehrheitsbeteiligung am deutschen Healthcare Software Anbieter UHB Consulting

Main Capital Partners, Düsseldorf, gab jetzt die Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an UHB Consulting AG, einem führenden Anbieter von Softwarelösungen für das Gesundheitswesen, bekannt. honert hat Main Capital Partners hierbei umfassend rechtlich und steuerlich beraten. Mit der Übernahme wird Main gemeinsam mit dem Management die UHB beim weiteren Wachstum und einer selektiven Buy & Build Strategie im Gesundheitswesen unterstützen.

GMBH-GRÜNDUNG NUN DIGITAL MÖGLICH

Zum 1. August 2022 ist das Umsetzungsgesetz zur EU-Digitalisierungsrichtlinie 2019/1151 („DiRUG“) in Kraft getreten. Nunmehr ist die Gründung einer GmbH oder einer UG (Unternehmergesellschaft) auch bequem vom eigenen Schreibtischstuhl aus möglich anstatt in den Räumlichkeiten eines Notars. Ganz ohne notarielle Begleitung geht es aber dennoch nicht. Im Beitrag erläutern wir Ihnen das Verfahren einer digitalen Gründung und geben einen Ausblick auf weitere Neuerungen im Rahmen der Digitalisierung des Gesellschaftsrechts.

KEINE ANALOGE ANWENDUNG VON § 179A AKTG AUF DIE KOMMANDITGESELLSCHAFT

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15.2.2022 (II ZR 235/20) seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, wonach sich der Rechtsgedanke des § 179a des Aktiengesetzes (AktG) entsprechend auch auf die Kommanditgesellschaft erstreckt. § 179a AktG ist auf die Kommanditgesellschaft nicht (mehr) analog anwendbar.

DIE STEUERBEFREITE ZUWENDUNG EINES FAMILIENHEIMS IM ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUERRECHT

Im Zuge des Erbschaftsteuerreformgesetzes vom 24.12.2008 hat der Gesetzgeber die Steuerbefreiung der Zuwendung eines Familienheims neu geregelt und auf Fälle des Erwerbs von Todes wegen erweitert. Ein Urteil des BFH v. 01.12.2021 (II R 18/20) zur Frage, unter welchen Umständen die Selbstnutzung des Familienheims durch den Erben aufgegeben werden darf, ohne den Vorteil der Steuerbefreiung zu verlieren, gibt Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit der grundlegenden Funktionsweise und den Hintergründen der Steuerbefreiungstatbestände.

DIE NEUFASSUNG DES GESETZES ÜBER DEN NACHWEIS DER FÜR EIN ARBEITSVERHÄLTNIS GELTENDEN WESENTLICHEN BEDINGUNGEN (NACHWG) ENTHÄLT WEITERGEHENDE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS ZUR SCHRIFTLICHEN BESTÄTIGUNG VON ARBEITSBEDINGUNGEN

Seit dem 1. August 2022 ist die Neufassung des NachwG in Kraft getreten, mit dem die Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen der Europäischen Union (ABRL) umgesetzt wurde. Es ergeben sich dadurch zahlreiche zusätzliche Notwendigkeiten in Bezug auf die schriftliche Bestätigung der wesentlichen Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber (AG) gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (AN).