DIE NEUFASSUNG DES GESETZES ÜBER DEN NACHWEIS DER FÜR EIN ARBEITSVERHÄLTNIS GELTENDEN WESENTLICHEN BEDINGUNGEN (NACHWG) ENTHÄLT WEITERGEHENDE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS ZUR SCHRIFTLICHEN BESTÄTIGUNG VON ARBEITSBEDINGUNGEN
Seit dem 1. August 2022 ist die Neufassung des NachwG in Kraft getreten, mit dem die Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen der Europäischen Union (ABRL) umgesetzt wurde. Es ergeben sich dadurch zahlreiche zusätzliche Notwendigkeiten in Bezug auf die schriftliche Bestätigung der wesentlichen Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber (AG) gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (AN).