Über Ester Hahn
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Einträge von Ester Hahn
honert berät SIVIS beim Erwerb des dänischen Identity & Access Management (IAM)-Anbieters 2ndC
/in Dealmeldungenhonert hat den von Main Capital Partners („Main“) unterstützten Softwarespezialisten SIVIS beim Erwerb von 2ndC, einem führenden Anbieter von Identity & Access Management (IAM)-Lösungen auf dem dänischen Markt, als Teil der Buy-and-Build-Strategie von SIVIS beraten. Die Investition stellt die erste Add-on-Akquisition von SIVIS dar und wird es dem Unternehmen ermöglichen, sein Produktangebot auch außerhalb des […]
honert berät Main Capital Partners beim Erwerb des Rekrutierungsspezialisten concludis
/in Dealmeldungenhonert hat den von Main Capital Partners („Main“) unterstützten HR-Software-Anbieter PERBILITY beim Erwerb von concludis, eines deutschen Marktführers für Rekrutierungssoftware, beraten. Mit der Übernahme stärkt PERBILITY seine HR-Suite und ermöglicht es den Kunden von concludis von der erweiterten Produktpalette von PERBILITY zu profitieren.
honert berät Main Capital Partners beim Erwerb von vier Gesellschaften in der DACH-Region für die enventa Gruppe
/in Dealmeldungenhonert hat Main Capital Partners („Main“) beim Erwerb von vier Mehrheitsbeteiligungen an den Unternehmen Nissen & Velten Software GmbH (ERP), texdata Software GmbH (ERP), aruba informatik GmbH (BI) und Litreca AG (Finanzlösungen) beraten. Zusammen bilden die vier Unternehmen eine neue Business-Softwaregruppe, die den Namen enventa tragen wird.
UNTERNEHMENSTRANSAKTIONEN UND DIE DSGVO: DATENSCHUTZRECHTLICHE HINDERNISSE BEI DUE DILIGENCE UND ASSET DEALS
/in 2022 Q1Die DSGVO ist nicht nur im Internet allgegenwärtig, wo es z.B. auf Webseiten von Bäckereibetrieben heißt „Wir verwenden Cookies“, sondern sie hat auch auf (nahezu) jeden Rechtsbereich Einfluss, u.a. auch auf das Transaktionsgeschäft. Um dies zu verdeutlichen sollen zwei Aspekte im Folgenden näher beleuchtet werden, zum einen die datenschutzrechtlichen Faktoren bei der Due Diligence im Vorfeld der Veräußerung und zum anderen der Umgang mit personenbezogenen Daten durch den Käufer nach einem Asset-Deal. In beiden Fällen hat sich ein „marktübliches“ Vorgehen noch nicht entwickelt.
KEINE BEGRENZUNG DES GRÜNDUNGSAUFWANDS AUF 10 % DES STAMMKAPITALS BEI SONSTIGEM FREIEN VERMÖGEN DER GMBH
/in 2022 Q1Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 26. Oktober 2021 entschieden, dass die Übernahme des Gründungsaufwands durch die Gesellschaft nicht in jedem Fall auf einen Betrag in Höhe von 10 % des Stammkapitals begrenzt ist. Eine prozentual höhere Übernahme ist insbesondere dann möglich, wenn der Gesellschaft freies Kapital in Höhe von einem Mehrfachen des Stammkapitals zur Verfügung steht.
INKONGRUENTE GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN
/in 2022 Q1Inkongruente Gewinnausschüttungen und deren steuerliche Anerkennung sind ein Dauerbrenner in der Rechtsprechung und der Beratungspraxis. Während die Finanzverwaltung abweichende Gewinnverteilungsbeschlüsse gerne als Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) einstuft, ist die Akzeptanz in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung deutlich größer. Dies bestätigt nunmehr erneut das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil.