STEUERLICHE BESONDERHEITEN UND FALLSTRICKE BEI DER TANTIEMENBESTEUERUNG VON BEHERRSCHENDEN GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRERN EINER GMBH
Maßgeblich für die steuerliche Anerkennung von Rechtsbeziehungen zwischen einem Gesellschafter und „seiner“ GmbH ist neben dem Fremdvergleichsgrundsatz auch die Einflussmöglichkeit des jeweiligen Gesellschafters. In einem Urteil vom 12.07.2021, Az. VI R 3/19 festigt der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung zur Tantiemenbesteuerung eines Alleingesellschafters einer GmbH. Dies soll zum Anlass genommen werden, um die steuerliche Behandlung von Rechtsbeziehungen zwischen einer GmbH und ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, mit besonderem Fokus auf die Tantiemenbesteuerung, näher zu beleuchten.