Einträge von Ester Hahn

GRUNDERWERBSTEUERBEFREIUNG BEI KONZERNINTERNEN UMSTRUKTURIERUNGEN

Während die angekündigte Reform des Grunderwerbsteuergesetzes weiterhin auf sich warten lässt, ist im Hinblick auf konzerninterne Umstrukturierungen eine grundlegende Neuausrichtung festzustellen. Mehrere BFH-Urteile sowie ein aktueller Anwendungserlass der Finanzverwaltung beenden weitgehend die Diskussionen um die Auslegung des § 6a GrEStG. Durch die nunmehr bestehende Rechts- und Planungssicherheit wird die Befreiungsvorschrift in der Praxis erheblich an Bedeutung gewinnen.

PRAXISRELEVANTE FRAGEN UND KEINE PRAXISTAUGLICHEN ANTWORTEN – DIE NEUEN FAQS ZUM TRANSPARENZREGISTER

Mit der kürzlich erfolgten Aktualisierung seiner FAQs hat das Bundesverwaltungsamt die Kriterien für die Bestimmung der wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft stark ausgeweitet. Meldepflichtige Gesellschaften, Anteilseigner und wirtschaftlich Berechtigte sollten sich der damit einhergehenden praktischen Folgen für ihre Mitteilungs- und Meldepflichten bewusst sein.

KEINE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE GEGEN EINEN AUFSICHTSRATSVORSITZENDEN ALS VERTRETER OHNE VERTRETUNGSMACHT BEI ABSCHLUSS EINES VORSTANDSDIENSTVERTRAGES OHNE AUFSICHTSRATSBESCHLUSS

Beim Abschluss eines Vorstandsdienstvertrages wird die Aktiengesellschaft durch den Aufsichtsrat vertreten. Dieser muss über den Abschluss des Dienstvertrages einen Beschluss fassen. Beim anschließenden Vertragsschluss selbst wird der Aufsichtsrat in der Regel durch seinen Vorsitzenden vertreten. Das LG München I (Urteil vom 13.2.2020 – 5 HK O 2393/19) hat sich nun mit der Frage befasst, wann ein Aufsichtsratsvorsitzender, der mit einem designierten Vorstandsmitglied einen Dienstvertrag im Namen der Gesellschaft schließt, ohne dass ein entsprechender Aufsichtsratsbeschluss vorliegt, dem designierten Vorstandsmitglied zum Schadensersatz verpflichtet ist.

MITTEILUNGSPFLICHTEN BEI GRENZÜBERSCHREITENDEN STEUERGESTALTUNGEN – UMSETZUNG DER „DAC 6“

Seit dem 1. Juli 2020 gelten in Deutschland besondere Mitteilungspflichten für sog. grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Sie sind das Ergebnis der Umsetzung der europäischen Richtlinie „DAC 6“. Grenzüberschreitende Steuergestaltungen sind mit einer Frist von 30 Tagen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, ansonsten drohen Geldbußen. Die Finanzverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten werden die offengelegten Informationen im Rahmen eines automatisierten Verfahrens untereinander austauschen.

KEINE ERBSCHAFTSSTEUERBEFREIUNG FÜR EIN GRUNDBUCHRECHTLICH SELBSTÄNDIGES, UNBEBAUTES GRUNDSTÜCK NEBEN DEM FAMILIENHEIM

Das Finanzgericht München hat mit Urteil vom 5.4.2018 entschieden, dass die Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheime nicht für ein grundbuchrechtlich selbständiges, an das Familienheim angrenzendes, unbebautes Grundstück gilt, selbst wenn die beiden Grundstücke eine wirtschaftliche Einheit bilden. Die Revisionsentscheidung des BFH steht aus.

DIE PLATFORM TO BUSINESS VERORDNUNG

Die sogenannte Platform to Business Verordnung (kurz „P2B-Verordnung“) stellt erstmalig Regeln auf, um in Anbetracht der stetig zunehmenden Macht von Plattformbetreibern im Internet („Plattformbetreiber“) ein gewisses Gleichgewicht herzustellen. Für einige Situationen und Probleme, die sich in der Vergangenheit als besonders kritisch für die Unternehmen erwiesen haben, versucht der Verordnungsgeber die Plattformbetreiber zu mehr Fairness anzuhalten. Die Zukunft wird zeigen, wie effektiv diese Verordnung tatsächlich sein wird.

ENTWURF EINES GESETZES ZUR EINFÜHRUNG VON ELEKTRONISCHEN WERTPAPIEREN

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren vorgestellt (eWpG-E). Dieses ermöglicht die Ersetzung von Wertpapierurkunden durch eine Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister. Auf Kryptotechnologie (z.B. Blockchain) basierende Wertpapiere behandelt der Entwurf als Unterfall elektronischer Wertpapiere. Kryptowertpapiere sollen künftig über dezentrale Kryptowertpapierregister ohne Einschaltung von Intermediären begeben und verwaltet werden können.