STEUERERLEICHTERUNGEN FÜR MITARBEITERBETEILIGUNGEN BEI STARTUPS
Die Bundesregierung hat am 20.1.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoG) beschlossen, in dem auch Steuererleichterungen für Mitarbeiterbeteiligungen bei Startups vorgesehen sind.