GRUNDERWERBSTEUERBEFREIUNG BEI KONZERNINTERNEN UMSTRUKTURIERUNGEN
Während die angekündigte Reform des Grunderwerbsteuergesetzes weiterhin auf sich warten lässt, ist im Hinblick auf konzerninterne Umstrukturierungen eine grundlegende Neuausrichtung festzustellen. Mehrere BFH-Urteile sowie ein aktueller Anwendungserlass der Finanzverwaltung beenden weitgehend die Diskussionen um die Auslegung des § 6a GrEStG. Durch die nunmehr bestehende Rechts- und Planungssicherheit wird die Befreiungsvorschrift in der Praxis erheblich an Bedeutung gewinnen.