Einträge von Ester Hahn

DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX 2019 – DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK

Bereits im Mai 2019 hatte die Regierungskommission eine neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex 2019“) beschlossen. In Kraft getreten ist der Kodex 2019 bisher jedoch nicht, weil die Regierungskommission zunächst das Inkrafttreten des ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie) abwarten wollte. Bundestag und Bundesrat haben nun am 14./19. November 2019 das ARUG II verabschiedet. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten, so dass in Kürze auch mit dem Inkrafttreten des Kodex 2019 zu rechnen ist. Das Regelwerk mit Empfehlungen für die Führung börsennotierter deutscher Unternehmen wurde grundlegend überarbeitet und erhält eine vollständig neue Struktur und Systematik. Ein Überblick der wichtigsten Neuerungen und Änderungen.

AUSFALL VON GESELLSCHAFTERDARLEHEN – STEUERRELEVANT ODER NICHT?

Die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Gesellschafterdarlehen hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Während der BFH zunächst bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von einer Teilabzugsfähigkeit solcher Verluste im Wege der Berücksichtigung als nachträgliche Anschaffungskosten ausging, hat er im Jahr 2017 mit zwei Urteilen den vollständige Abzug bei den Kapitaleinkünften zugelassen. Dies möchte der Gesetzgeber nunmehr ändern. Gut für den Steuerpflichtigen ist, dass der BFH für einige mit Gesellschafterdarlehen zusammenhängende Gestaltungen grünes Licht gegeben hat.

GRUNDSÄTZE DES FEHLERHAFTEN ARBEITSVERHÄLTNISSES AUF DEN ANSTELLUNGSVERTRAG DES GMBH-GESCHÄFTSFÜHRERS ANWENDBAR

Bereits die letzte Newsletter-Ausgabe 2019 | Q3 hatte zwei höchstrichterliche Entscheidungen zur Anstellung des Fremdgeschäftsführers einer GmbH zum Gegenstand. Dieser Beitrag ergänzt den Themenkomplex, denn mit Urteil vom 20. August 2019 – II ZR 121/16 – hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn der Anstellungsvertrag mit einem GmbH Geschäftsführer nicht wirksam zustande gekommen ist.

SINNVOLLE REGELUNGEN IM UNTERNEHMERTESTAMENT

Die Sicherung des Erhalts des Unternehmens, die Wahrung des Familienfriedens und die wirtschaftliche Absicherung sämtlicher Familienmitglieder – um diese Ziele zu erreichen, sollte sich ein Unternehmer frühzeitig mit Nachfolgeregelungen beschäftigen und sich nicht auf das gesetzliche Erbrecht verlassen. Schon bei der Abfassung von Gesellschaftsverträgen und dann auch bei der Abfassung der letztwilligen Verfügung gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, von denen einige wichtige im Folgenden erläutert werden.

POOLVEREINBARUNGEN – WIE MAN DIE ERBSCHAFTSTEUERLICHE 25 %-HÜRDE KNACKT!

Anteile an Kapitalgesellschaften, ausgenommen Drittlandsbeteiligungen, sind für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer begünstigt, wenn der Erblasser oder Schenker unmittelbar zu mehr als 25 % am Nennkapital dieser Gesellschaft beteiligt war. Die 25 %-Grenze gilt auch für die Frage, ob sog. Verwaltungsvermögen vorliegt. Poolvereinbarungen ermöglichen es, die erforderliche Quote zu erreichen. Was es hierbei zu beachten gilt, stellt der BFH aktuell klar.

DER (FREMD-)GESCHÄFTSFÜHRER EINER GMBH ALS ARBEITNEHMER?

Zwei aktuelle Entscheidungen befassen sich mit der Frage, ob der (Fremd-) Geschäftsführer einer GmbH als Arbeitnehmer angesehen werden kann. Während das Bundesarbeitsgericht (BAG) dies in seinem Beschluss vom 21.01.2019 – 9 AZB 23/18 – verneint, billigt der Bundesgerichtshof (BGH) einem Fremdgeschäftsführer die Arbeitnehmereigenschaft zu (Urteil vom 26.03.2019 – II ZR 244/17). Dennoch widersprechen sich die Entscheidungen nicht.

AKTUELLES ZUR WEGZUGSBESTEUERUNG – SOFORTIGE BESTEUERUNG VON GESCHÄFTSANTEILEN BEI UMZUG IN DIE SCHWEIZ LAUT EUGH UNVERHÄLTNISMÄßIG

Der EuGH hat im Frühjahr 2019 entschieden, dass in bestimmen Konstellationen auch bei einem Wegzug in die Schweiz, d.h. auch im Verhältnis zu einem Drittstaat, eine Stundung der hierdurch ausgelösten Wegzugssteuer (§ 6 AStG) zu gewähren ist. Dies ergibt sich aus dem Freizügigkeitsabkommen, welches zwischen den Mitgliedstaaten der EU und der Schweiz im Jahr 1999 abgeschlossen wurde.

GEHEIMNISSE SICHERN UND TROTZDEM INNOVATIV BLEIBEN – WIE DAS GESCHÄFTSGEHEIMNISGESETZ DEN UNTERNEHMENSALLTAG BEEINFLUSST

Am 26. April 2019 ist das Geschäftsgeheimnisgesetz in Kraft getreten. Was als Erleichterung der Rechtsdurchsetzung in Europa gedacht war, führt zu einem enormen Verwaltungsapparat. Unternehmer müssen sich technische und organisatorische Maßnahmen überlegen, um nunmehr ihre eigenen „Daten“ zu schützen. Was das für Transaktionen bedeutet und wie man mit dem größten „Risikofaktor“ – Arbeitnehmern – umgehen soll, beleuchten wir in diesem Beitrag.