QUO VADIS, LIMITED? – AUSWIRKUNGEN DES BREXIT FÜR LIMITED-GESELLSCHAFTEN MIT VERWALTUNGSSITZ IN DEUTSCHLAND
Am 29.03.2019 endet die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der EU. Dies hat zur Folge, dass Unternehmen in der Rechtsform der Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland ihre Niederlassungsfreiheit verlieren und in Deutschland, vorbehaltlich einer Übergangsfrist nach dem neuen „EU-Austrittsabkommen“, nicht mehr als solche anerkannt werden. Die Bundesregierung sowie das Bundesministerium für Finanzen reagieren hierauf mit zwei Gesetzesvorhaben, die den betroffenen Unternehmen den Übergang in eine andere Rechtsform erleichtern sollen.