Über Ester Hahn
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Einträge von Ester Hahn
MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG UND STÖRUNG DER GESCHÄFTSGRUNDLAGE BEIM UNTERNEHMENSKAUF – ERFORDERNIS DES AUSSCHLUSSES VON § 313 BGB IM SPA?
/in 2019 Q1Unternehmenskaufverträge enthalten in der Regel einen – im Einzelnen ausverhandelten, mehr oder weniger umfangreichen – Katalog von Garantieerklärungen des Verkäufers verbunden mit Vereinbarungen über die Rechtsfolgen im Falle der Unrichtigkeit einer Garantieerklärung. Die grundsätzlich daneben bestehende gesetzliche Haftung des Verkäufers wird üblicherweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen ausgeschlossen. Dass auf die Ausgestaltung des vertraglichen Haftungsausschlusses – insbesondere seine Reichweite – ein besonderes Augenmerk zu legen ist, zeigt eine Entscheidung des BGH vom 26. September 2018 (VIII ZR 187/17).
VOLLZUGSVERBOTE UND „GUN-JUMPING“ BEI M&A-TRANSAKTIONEN – KARTELLRECHTLICHE SANKTIONSGEFAHREN
/in 2019 Q1, 2019 Q1In jüngster Vergangenheit haben, insbesondere auf europäischer Ebene, Entscheidungen der EU-Kommission sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Fällen des sog. Gun-jumpings („Frühstarts“) im Rahmen von M&A-Transaktionen aufhorchen lassen.
GESCHÄFTSVERTEILUNG IN DER GMBH-GESCHÄFTSFÜHRUNG
/in 2019 Q1Die Geschäftsführer einer GmbH dürfen grundsätzlich eine Geschäfts- bzw. Ressortverteilung untereinander vornehmen. Die Anforderungen an die Zulässigkeit einer solche Geschäftsverteilung zwischen mehreren Geschäftsführern einer GmbH und der damit einhergehenden Pflichten eines jeden Geschäftsführers hat der BGH kürzlich in seinem Urteil vom 6. November 2018 (II ZR 11/17) konkretisiert. Der Entscheidung lag die Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife der Gesellschaft zu Grunde.
HOFFNUNGSVOLLER ANFANG FÜR DEN VERLUSTABZUG BEI KÖRPERSCHAFTEN
/in 2019 Q1Mit Beschluss vom 29. März 2017 hat das BVerfG entschieden, dass der quotale Verlustuntergang gem. § 8c Abs. 1 S. 1 KStG a.F. verfassungswidrig ist und den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu treffen, die den Verfassungsverstoß rückwirkend zum 1. Januar 2008 beseitigt. Der Gesetzgeber setzte dies um, indem mit dem „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ vom 11. Dezember 2018 („UStAVermG“; auch unter seiner ursprünglichen Bezeichnung „Jahressteuergesetz 2018“ bekannt) die Regelung zum quotalen Verlustuntergang rückwirkend zum 1. Januar 2008 ersatzlos gestrichen wurde.
KEIN BEIHILFECHARAKTER DER STEUERBEGÜNSTIGUNG NACH § 6A GRESTG
/in 2019 Q1Endlich hat der EuGH mit Urteil vom 19. Dezember 2018 zur grunderwerbsteuerlichen „Konzernklausel“ Klarheit geschaffen: bei der Steuervergünstigung nach § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) handelt es sich um keine unzulässige Beilhilfe i.S.v. Art. 107 AEUV, da mit dieser Steuervergünstigung kein selektiver Vorteil verbunden ist.