BFH: VERMÄCHTNIS BETREFFEND EIN INLÄNDISCHES GRUNDSTÜCK UNTERLIEGT NICHT DER BESCHRÄNKTEN ERBSCHAFTSTEUERPFLICHT
In seinem Urteil vom 23.11.2022 – II R 37/19 entschied der BFH zugunsten der ausländischen Klägerin, dass – anders als der unmittelbare Erwerb eines inländischen Grundstücks – das Vermächtnis betreffend den Erwerb eines inländischen Grundstücks nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegt.