Einträge von Ester Hahn

DER AUSKUNFTSANSPRUCH NACH DEM ENTGELTTRANSPARENZGESETZ

Seit dem 6. Januar 2018 können Beschäftigte nach dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) von ihrem Arbeitgeber Auskunft über das Entgelt von Kolleginnen oder Kollegen des jeweils anderen Geschlechts mit einer gleichen oder gleichwertigen Tätigkeit verlangen. Worauf muss man achten und wie kann der bürokratische Aufwand gering gehalten werden?

DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT HAT ENTSCHIEDEN: DIE EINSCHRÄNKUNG DER „ZUVOR-BESCHÄFTIGUNG“ DURCH DAS BUNDESARBEITSGERICHT IST NICHT MIT DEM GRUNDGESETZ VEREINBAR

Die jahrelange Kritik der Landesarbeitsgerichte und der Literatur an der Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigt ihre Wirkung: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kippte am 6. Juni 2018 die bisherige Rechtsprechung des BAG zum Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundlosen Befristungen und hinterlässt Rechtsunsicherheit. Die vom BAG entwickelte und angewendete Dreijahresgrenze widerspricht dem Grundgesetz, so das BVerfG.

DAUERBRENNER: HOLDINGGESELLSCHAFTEN UND VORSTEUERABZUG

Kaum ein Thema wird derzeit in steuerlichen Betriebsprüfungen so intensiv betrachtet, wie die Vorsteuerabzugsberechtigung bei Holdinggesellschaften. Was es hierbei zu beachten gilt und welche Gestaltungsmöglichkeiten sich für die betroffenen Unternehmen u.U. ergeben, stellt der nachfolgende Beitrag dar.

KEINE EINTRAGUNG DER GBR BEI FORMWECHSEL EINER GMBH

Wird eine GmbH zu einer GbR umgewandelt, stellt sich die Frage, ob die GbR und ihre Gesellschafter in das Handelsregister der GmbH einzutragen sind. In der Praxis sind entsprechende Eintragungen bislang immer wieder erfolgt, der BGH verneinte jedoch nun deren Notwendigkeit. In demselben Verfahren hatte er außerdem darüber zu entscheiden, welche Haftungsfolgen aus einer erfolgten und ggf. fehlerhaften Eintragung entstehen.

SCHENKUNGSTEUER BEI VERDECKTEN GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN – ERTRAG- UND SCHENKUNGSTEUERLICHE DOPPELBELASTUNG?

In drei Urteilen hat der BFH entgegen einer früheren Aussage entschieden, dass überhöhte Entgeltzahlungen von einer GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person zwar ertragsteuerlich, nicht aber schenkungsteuerlich zu erfassen sind. Eine Doppelbelastung kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, da der BFH im Verhältnis zwischen dem Gesellschafter und einer ihm nahestehenden Person eine freigebige Zuwendung nicht ausschließt.

BGH ZU FESTSTELLUNG DER ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT: PASSIVA II SIND ZU BERÜCKSICHTIGEN

Der BGH hat entschieden, dass bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit auch die innerhalb des Dreiwochenzeitraums nach dem Stichtag fällig werdenden Verbindlichkeiten (Passiva II) zu berücksichtigen sind. Ferner konkretisiert die Entscheidung die erheblichen Beweis- und Darlegungsanforderungen für den GmbH-Geschäftsführer, der durch den Insolvenzverwalter wegen der Veranlassung von Zahlungen nach Insolvenzreife in Anspruch genommen wird.

DER ENDGÜLTIGE AUSFALL EINES GESELLSCHAFTERDARLEHENS IST ALS VERLUST BEI EINKÜNFTEN AUS KAPITALVERMÖGEN ZU BERÜCKSICHTIGEN – DAS SOLLTEN GESELLSCHAFTER ZUKÜNFTIG BEACHTEN

Der BFH hat eine interessante Folgeentscheidung (VIII R 13/15) zu unserem Beitrag in Q4 zum BFH-Urteil – IX R 36/15 getroffen: Der endgültige Ausfall eines Darlehens führt demnach zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust, der bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen ist. Es ist davon auszugehen, dass dies auch für Gesellschafterdarlehen gilt und ein Gesellschafter kann dabei sogar von einer höheren steuerlichen Anerkennung profitieren, als bei einer Berücksichtigung als nachträgliche Anschaffungskosten.

GILT FÜR GESCHÄFTSFÜHRER DAS ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGSGESETZ?

Nach einhelliger Auffassung der Literatur zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sind dessen Vorschriften nicht auf Geschäftsführer anwendbar. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat jüngst entschieden, dass ein Geschäftsführer infolge einer nach dem AÜG unerlaubten Überlassung rentenversicherungspflichtig sei. Es stellt sich daher die Frage, ob und in welchem Umfang die Beschäftigung von Geschäftsführern doch unter das AÜG fallen kann.

GEWÄHRUNG VON UPSTREAM-SICHERHEITEN – DAS SOLLTEN GESCHÄFTSFÜHRER BEACHTEN

<p>Der BGH hat in zwei Entscheidungen zur Zulässigkeit der Bestellung von Sicherheiten, die Gesellschaften zugunsten ihrer Gesellschafter bestellen, und zu den sog. Kapitalerhaltungsregeln in der Aktiengesellschaft und der GmbH Stellung genommen. Die Kapitalerhaltungsregeln haben eine „indirekte“ Wirkung auf Finanzierungen in Konzernsachverhalten, weil die Verletzung zur (persönlichen) Haftung von abhängigen Geschäftsleitern führen kann. Die Praxis behilft […]

VERLUST DER PARTEI- UND PROZESSFÄHIGKEIT EINER IN DEUTSCHLAND VERKLAGTEN LIMITED

Der BGH hat mit Beschluss vom 19.01.2017 – VII ZR 112/14 eine im Inland verklagte Limited, die während des laufenden Zivilverfahrens in ihrem Gründungsstaat England aus dem Gesellschaftsregister gelöscht wurde, für partei- und prozessunfähig erklärt. Der Beschluss gibt auch Anlass sich mit dem Schicksal der Gesellschaftsform der Limited und möglichen gesellschafts- sowie steuerrechtliche Konsequenzen nach […]